Sinnlose Versuche,
bei den Regierenden etwas zu erreichen.

Innovationen, mein Brief vom 24.07.2006

Sehr geehrte Frau Ministerin,

Auf der Webseite des BmfG unter „Beschäftigungspotenziale im Gesundheitswesen ausbauen“ wird gesagt: “Der Gesundheitssektor besitzt erhebliche Innovations- Wachstums- und Beschäftigungspotenziale“.

Aber Innovationen werden blockiert und unterdrückt. Dafür ist das BmfG teilweise mitverantwortlich. Lesen Sie dazu den folgenden Textentwurf.

Erkenntnisunterdrückung schaufelt Milliarden in die Taschen verantwortungsloser Mediziner

Es ist an der Zeit, dass der Blick auf Vorgänge gerichtet wird, die uns allen großen Schaden zufügen. Da werden wertvolle neue Erkenntnisse unterdrückt, weil sie die bisherigen guten Gewinne einer kleinen Oberschicht schmälern würden. Am Beispiel will ich das verdeutlichen.

Chronische Krankheiten

Zu schnell wird eine Krankheit als chronisch bezeichnet, was zwar „lang anhaltend“ bedeutet, womit aber meist „unheilbar“ gemeint ist. So hört der Patient bei Arthrose: „Da kann man nichts machen, damit müssen Sie leben“ und wenn Schmerztabletten nicht mehr wirken, kann nur noch ein künstliches Gelenk helfen. Eine Heilung ist das nicht, aber die Krankenkassen zahlen gute Preise dafür. 10 bis 12 000 € für ein Gelenk. Es wird nicht gefragt, ob diese OP vermeidbar sei.

Bei Rheuma kann man zwar nicht mit Operationen helfen, aber die Schmerzmittel kosten 400 bis 500 € pro Monat. Auch mit den teuersten Medikamenten ist eine Heilung nicht absehbar.

Arteriosklerose, Bluthochdruck und andere Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind lebensbedrohend, werden aber auch nur mit Tabletten symptomatisch behandelt, was viel Geld kostet, eine ursächlichre Heilung aber nicht ermöglicht.

Die Todesfälle bei Schlaganfall und
Herzinfarkt ließen sich erheblich reduzieren

Diese Aufzählung ist nicht komplett, aber alle derartigen Krankheiten ließen sich ursächlich heilen, wenn die Erkenntnisse des Professors Lothar Wendt übernommen und angewendet würden. Er hat schon 1948 seine Entdeckung der Eiweißspeicher bekannt gemacht und 1984 in seinem Buch „Die Eiweißspeicherkrankheiten“ ausführlich und wissenschaftlich korrekt beschrieben. Niemand hat sie jemals widerlegt, aber an keiner Universität werden sie gelehrt. Allein damit könnte unser Gesundheitssystem wesentlich billiger sein, denn Operationen und Medikamente werden dafür nicht benötigt. Die Todesfälle bei Schlaganfall und Herzinfarkt ließen sich erheblich reduzieren, aber Gesundheit zum Schnäppchenpreis ist nicht gefragt, darf auch nicht sein, denn unsere hoch gelobte Pharmaindustrie würde ja Einbußen erleiden.

Mit diesem Text mache ich den Versuch, auf ein vermeidbares übel hinzuweisen. Ein Wandel an diesem Punkt könnte erhebliche Mittel im Gesundheitswesen einsparen. Meine Unterstützung biete ich an. Hierbei geht es nicht um Geld aus dem BmfG, sondern um ein Umdenken, das Geld sparen hilft.

Mit freundlichem Gruß

Eckhard K. Fisseler
Am Mühlenberg 2
34587 Felsberg
Tel.: 05662 408851
www.arthroseselbsthilfe.de

Innovationen Antwort
Bundesministerium für Gesundheit, 53109 Bonn

Herrn Eckhard K. Fisseler, Am Mühlenberg 2, 34587 Felsberg

REFERAT 315 bearbeitet von Inge Stein
Hausanschrift Am Propsthof 78a, 53121 Bonn
Postanschrift 53109 Bonn tel +49(0)228941-3174 fax +49(0)228941-4938

E-Mail info@bmg.bund.de internet www.bmg.bund.de
Bonn, 11. August 2006 Innovationspotenzial im Gesundheitswesen __ a 315-96-Fisseler/06 __

Sehr geehrter Herr Fisseler,
in Ihrer Mail vom 24. Juli 2006 an Frau Gesundheitsministerin Schmidt weisen Sie auf Innovationspotenzial im Gesundheitswesen hin und stellen die Behauptung auf, dass Erkenntnisunterdrückung Milliarden in die Taschen verantwortungsloser Mediziner schaufelt. Diese These untermauern Sie mit Beispielen.

Zu Ihren Beispielen ist grundsätzlich anzumerken, dass die medizinisch-wissenschaftliche Beurteilung von Theorien und Methoden wie zum Beispiel der "Neuen Medizin" nicht durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), sondern nur durch die medizinisch­wissenschaftliche Fachwelt erfolgt, und zwar auf der Basis entsprechender wissenschaftlich belastbarer Nachweise, die der Vertreter des neuen Ansatzes beizubringen hat. Auch kann das BMG eine wissenschaftliche überprüfung nicht anordnen. Zu der Etablierung einer neuen Methode oder Theorie in der Medizin muss der Forscher oder Entdecker entsprechende wissenschaftlich nachvollziehbare Unterlagen vorlegen bzw. veröffentlichen, da die Wertigkeit einer Theorie oder Methode seitens der internationalen medizinischen-wissenschaftlichen Fachwelt nur auf der Basis nachvollziehbarer, reproduzierbarer und aussagekräftiger Unterlagen und Daten beurteilt werden kann. Die bloße Vorlage von Stellungnahmen oder Berichten bzw. "Bestätigungen" einzelner medizinischer Einrichtungen oder Personen, bei denen es sich aber nicht um entsprechende wissenschaftliche Arbeiten, die die vorgenannten Kriterien erfüllen, handelt, reicht leider nicht aus. Von einer Erkenntnisunterdrückung kann daher nicht gesprochen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag Inge Stein

Telefonische Beratung wochentags unter der Nummer 0 56 62 - 40 88 51